Wir freuen uns über Ihr Interesse an der
Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat DAV!
Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat ist am 22. April 1991 in Bonn gegründet worden und hat heute mehr als 700 Mitglieder. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen der Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare und der an diesem Beruf interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahrzunehmen sowie über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Notarwesens zu unterrichten.
Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich als die Interessenvertretung der Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sowohl innerhalb des Deutschen Anwaltvereins als auch gegenüber der Politik und Justiz. Sie veranstaltet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere im Rahmen der traditionellen Herbsttagung und auf dem Deutschen Anwaltstag. Im Vordergrund stehen der Informations- und Fachaustausch über aktuelle Fragen der notariellen Tätigkeit und über berufspolitische Themen, die das Anwaltsnotariat betreffen. Alle Mitglieder erhalten im Beitrag inbegriffen die Zeitschrift „Notar“ als Mitgliederzeitschrift.
Ihr Geschäftsführender Ausschuss
Die Anwaltsnotarin und der Anwaltsnotar üben zwei Berufe in einer Person aus: Sie sind als Rechtsanwalt und Rechtsanwältin parteiische Interessenvertreter und als Notarin und Notar unparteiische und unabhängige Sachwalter. Die Tätigkeit in beiden Berufen in derselben Angelegenheit verbietet sich von selbst. Aus der Zweigleisigkeit ihrer Tätigkeit und Funktionen erwächst sowohl ihre große juristische als auch die hohe menschliche und soziale Kompetenz.
Die Arbeitsgemeinschaft fördert den Nachwuchs und unterstützt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Beruf der Anwaltsnotarin bzw. des Anwaltsnotars zu erwerben. Wenn Sie hieran Interesse haben und Informationen benötigen, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Wesentliche Voraussetzungen gemäß §§ 6 ff. BNotO sind:
- Absolvieren der notariellen Fachprüfung (die Schwerpunkte der Prüfung liegen im Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht)
- 160 Stunden Praxisausbildung
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit mindestens fünf Jahren und dies seit drei Jahren ohne Unterbrechung im selben Amtsgerichtsbezirk
- 15 Stunden notarspezifische Fortbildung jährlich, nach dem Bestehen der notariellen Fachprüfung bis zur Bestellung
- Bestellung als Notarin oder Notar.
Hier finden Sie ergänzende Informationen der Bundesnotarkammer.
Gestalten Sie den Beruf der Anwaltsnotarinnen/ Anwaltsnotare aktiv mit. Die Arbeitsgemeinschaft versteht sich als die Interessenvertretung der Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sowohl innerhalb des Deutschen Anwaltvereins als auch gegenüber der Politik und Justiz. Sie veranstaltet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere im Rahmen der traditionellen Herbsttagung und auf dem Deutschen Anwaltstag. Im Vordergrund stehen der Informations- und Fachaustausch über aktuelle Fragen der notariellen Tätigkeit und über berufspolitische Themen, die das Anwaltsnotariat betreffen. Alle Mitglieder erhalten im Beitrag inbegriffen die Zeitschrift „Notar“ als Mitgliederzeitschrift.
Tagungsbericht
Herbsttagung der ARGE Anwaltsnotariat am 18. und 19.11.2022 in Berlin
Die diesjährige Herbsttagung wurde traditionell durch den Vortrag des Hauptgeschäftsführers der Bundesnotarkammer zum Thema Aktuelles aus dem Notariat und dem Berufsstand eröffnet. Dr. Dominik Strauß nutzte seinen Vortrag, um neben den Entwicklungen im Bereich der Notargesellschaften insbesondere auch die damit verbundenen Mitwirkungsverbote bei sog. Kaskadengesellschaften und die Chancen der Digitalisierung aufzuzeigen. Besonders betonte Dr. Strauß die Auswirkungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II, welches zu erheblichen Veränderungen bei der Abwicklung insbesondere von Grundstückskaufverträgen führen wird. Die anschließende Diskussion zeigte, wie gut es ist Traditionen zu pflegen und mit dem Vortrag aus der Bundesnotarkammer die Tagung zu eröffnen.
Veranstaltungen
Rückblick Herbsttagung 2023
Rückblick Herbsttagung 2022
Jedes Jahr im Herbst trifft sich die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein in Berlin – die Themen der Tagung sind breit gefächert und reichen von reinen Themen aus dem Notariat sowie von A wie Adoption bis W wie Wohnungseigentumsrecht. Dieser kleine Film gibt einen Überblick über die Tagung.
Gestalten Sie den Beruf der Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare
aktiv mit
Die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat wurde am 22. April 1991 in Bonn gegründet. Inzwischen ist sie zu einer Gemeinschaft von mehr als 700 Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotaren sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die es werden wollen, zusammengewachsen. Gestalten Sie den Beruf der Anwaltsnotarinnen und -notare aktiv mit – und werden Sie Mitglied!