Tagungsbericht
Herbsttagung der ARGE Anwaltsnotariat am 18. und 19.11.2022 in Berlin
Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel (Kiel)
Die diesjährige Herbsttagung wurde traditionell durch den Vortrag des Hauptgeschäftsführers der Bundesnotarkammer zum Thema Aktuelles aus dem Notariat und dem Berufsstand eröffnet. Dr. Dominik Strauß nutzte seinen Vortrag, um neben den Entwicklungen im Bereich der Notargesellschaften insbesondere auch die damit verbundenen Mitwirkungsverbote bei sog. Kaskadengesellschaften und die Chancen der Digitalisierung aufzuzeigen. Besonders betonte Dr. Strauß die Auswirkungen des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II, welches zu erheblichen Veränderungen bei der Abwicklung insbesondere von Grundstückskaufverträgen führen wird. Die anschließende Diskussion zeigte, wie gut es ist Traditionen zu pflegen und mit dem Vortrag aus der Bundesnotarkammer die Tagung zu eröffnen.
Dr. Dennis Rehfeld (München) stellte in seinem Vortrag die aktuellen Entwicklungen des WEG-Rechts dar und zeigte neben den aktuellen Entscheidungen der Obergerichte und des BGH auch die daraus folgenden Chancen und Risiken für die notarielle Tätigkeit auf. Nicht fehlen durfte auf der diesjährigen Herbsttagung auch der anschließende Vortrag von Ina Jähne (Hannover) zur Einführung in das MoPeG. Sie zeigte in ihrem Vortrag auf, welche Auswirkungen das MoPeG in Bezug auf die GbR haben wird, insbesondere das GbR´s zukünftig im Register eingetragen sein müssen, bevor sie eine Immobilie veräußern können. Hier wird auf das Notariat ein erheblicher Mehraufwand zukommen, wobei bisher eine Regelung hinsichtlich der für die Eintragung zu entrichtenden Vergütung nicht getroffen wurde. Den Abschluss des ersten Tages bildete der Vortrag von Ulf Schönenberg-Wessel (Kiel) zum Erbschaftskauf. Er stellte dar, wie mit diesem eher stiefmütterlich behandelten Gestaltungsinstrument ein Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft geregelt werden kann und welch erheblichen Regelungsbedarf zur Vermeidung ungesicherter Vorausleistungen durch die NotarInnen besteht. In der anschließenden Mitgliederversammlung betonte Uwe J. Fischer (Berlin) die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Deutschen Notar Verlag, der ab dem Jahr 2023 einmal monatlich eine einstündige Online-Fortbildungsveranstaltung für NotarInnen und NotaranwärterInnen anbieten wird, bei dem die Mitglieder der ARGE einen vergünstigten Teilnehmerbeitrag leisten. Unter der Herausgeberschaft von Ulf Schönenberg-Wessel wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Notar Verlag zukünftig auch ein Tagungsband zur jeweiligen Herbsttagung der ARGE Anwaltsnotariat erscheinen, wodurch die hervorragenden Vorträge auch einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht werden können. Uwe J. Fischer dankte sodann den Mitgliedern des geschäftsführenden Ausschusses für ihr großes Engagement, was von der Mitgliederversammlung nicht nur durch herzlichen Applaus sondern auch eine einstimmige Entlastung gerne bestätigt wurde.
Die anschließende Abendveranstaltung bildete einen weiteren Höhepunkt der diesjährigen Herbsttagung, die neben der Vermittlung von praxisrelevanten Wissen auch dem kollegialen Austausch und dem berufsständischen Networking dient. Dabei wurden sowohl die kulturellen als auch die kulinarischen Bedürfnisse der TeilnehmerInnen – wie schon in der Vergangenheit – umfassend angesprochen.
Auch, wenn die Abendveranstaltung weit über das geplante Ende hinausging, konnte die Herbsttagung am Samstag mit nahezu vollständiger Teilnehmerzahl und einem hervorragenden Vortrag von Monika Hähn (Lübbecke) zum Adoptionsrecht fortgesetzt werden. Sie betonte, dass die Adoptionsentscheidung bei lebzeitiger Antragstellung auch noch nach dem Tod des Annehmenden durch das zuständige Familiengericht ausgesprochen werden kann und die Bescheinigung der Adoptionsstelle vor der notariellen Beurkundung des Adoptionsantrages vorliegen muss. Hiervon könne nur abgesehen werden, wenn ein Fall der sog.n Sukzessivadoption vorliegt und das anzunehmende Kind in der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren und von der Co-Mutter angenommen wird. Monika Hähn machte deutlich, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf das Adoptionsrecht in Deutschland weiterhin hat. Den Abschluss der Herbsttagung bildete der Vortrag von Silvia Groppler und Dr. Dietmar Kurze (Berlin) zu den notariellen Vorsorgevollmachten unter besonderer Berücksichtigung der Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechtes. Dabei stellten beide die grundlegenden Veränderungen des Betreuungsrecht sowie auch den Bereich des sogenannten Ehegattenvertretungsrechte da. Sie zeigten auf welchen Handlungsbedarf bzw. Gestaltungsbedarf die Reform in der notariellen Praxis auslöst.
Am Ende dieser Tagung blickten die TeilnehmerInnen auf eine abwechslungsreiche und informative Herbsttagung zurück, an der auch in diesem Jahr eine Vielzahl von KollegInnen online teilgenommen haben. Die Veranstaltung wurde, wie auch in den vergangenen Jahren, mit großem Engagement des Geschäftsführenden Ausschusses und der Anwaltsakademie vorbereitet und durchgeführt. Sie ist seit Jahren ein fester Bestandteil im Fortbildungskalender der AnwaltsnotarInnen. Und schon jetzt gilt: auf Wiedersehen zur Herbsttagung 2023 in Berlin!
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Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie in unserer Broschüre im PDF Format