Und zwar zum Deutschen Anwaltstag am 07. Juni 2018 in Mannheim. Mit Dr. Wolfram Viefhues konnte die Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat nicht nur einen erfahrenen Revisor, sondern auch einen zurecht beliebten Referenten zum Thema Fehlerkultur gewinnen.

Der Tätigkeit der Notarinnen und Notare im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege entsprechend stellt sich der Berufsstand regelmäßig der Kontrolle durch die Dienstaufsicht. Diese dient der Prüfung der ordentlichen Erledigung der Amtsgeschäfte und durch die darin erfolgenden Hinweise und Anregungen zugleich vorsorgend der Fehlervermeidung. Der im Vergleich zur rein anwaltlichen Tätigkeit klarer und enger definierte Pflichtenbereich mag die Fehlerhäufigkeit von vorne herein einschränken, zur vollständigen Vermeidung kann es dennoch nicht kommen. Bei den Folgen etwaiger Fehler ist regelmäßig und z.T. zwingend die Dienstaufsicht eingebunden und deren Stellungnahme für den weiteren Verlauf vielfach entscheidend. Der Inhalt der sich über die gesamte Dauer der Zulassung als Notar erstreckende Akteninhalt der Dienstaufsicht ist bei der Prüfung, welche Folgen ein Fehler haben kann, stets zu berücksichtigen. So können Verstöße auch nach Jahren noch Folgen haben. Der – auch unangekündigt mögliche – Besuch des Prüfers ist aber kein Anlass zur Panik. Richtig vorbereitet ist die Prüfung Fortbildung und zugleich Förderung der Selbstkontrolle. Referat und Diskussion sollen dabei Einblick in Ablauf und Folgen geben.

Die momentane gesetzgeberische Aktivität um die Neufassung des Pflichtverstoßes (unter Einbindung unserer Arbeitsgemeinschaft) führt tief in die Problematik hinein. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Diskussion wird die Vorstellung der Entwürfe erfolgen und Gelegenheit zur Stellungnahme sein.

Ein Thema, dass nicht nur für Notarinnen und Notare sondern gerade auch für junge Kollegen interessant ist und ein gutes Beispiel dafür, dass der Umgang mit Fehlern auch positiv besetzt werden kann.